Zum Inhalt
Fakultät Kunst- und Sportwissenschaften

Zulassungsvoraussetzungen

© Gerrit Cramer

Unser Bachelorstudiengang hat zwei Zulassungsvoraussetzungen: Das Bestehen einer Eignungsprüfung sowie den Nachweis über ein Praktikum. Die Eignungsprüfung umfasst ein Vorspielen in Ihrem Hauptfach sowie ein Kennenlerngespräch. Das Praktikum wird selbstständig organisiert und absolviert. Details weiter unten.
Für unseren Masterstudiengang laden wir Sie auf Grundlage Ihrer von Ihnen vorher eingereichten persönlichen Unterlagen für ein Kennenlerngespräch ein. Details weiter unten. 

Bei Fragen jederzeit melden, wir freuen uns auf Sie!

Zulassungsvoraussetzungen

Bachelor Musikjournalismus und Musikvermittlung

Die Aufnahme und das Einschreiben in den Bachelor-Studiengang Musikjournalismus und Musikvermittlung ist möglich, wenn folgende drei Komponenten erfüllt sind: Erstens die Vorlage der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder eines vergleichbaren internationalen Abschlusse; zweitens das Bestehen der Eingungsprüfung (dies gilt auch, wenn Sie bereits an anderen Orten Eignungsprüfungen bestanden haben) sowie drittens ein Nachweis über ein sechswöchiges journalistisches Praktikum. Das Studium umfasst unter anderem künstlerische Fächer, die eine besondere Eignung notwendig machen, sodass die Abiturnote als Kriterium nicht geeignet ist. Die Studiengänge sind also nicht (!) durch einen Numerus clausus beschränkt.  

Die Eignungsprüfung besteht aus einem praktischen Teil sowie einem Kennenlerngespräch. Im praktischen Teil präsentieren Sie Ihr Hauptfach also Ihr Instrumentalspiel oder Ihren Gesang. Im darauffolgenden Gespräch präsentieren Sie die bei der Anmeldung mit eingereichte Arbeitsprobe und reagieren auf Nachfragen der Prüfungskommission. Es geht darum, Ihr erstes, journalistisches Gespür zu ermitteln. Wir stellen Fragen zu aktuellen musikrelevanten Geschehen oder zu den von Ihnen präsentieren Werken. 

Voraussetzung für die Einschreibung in den B.A.-Studiengang ist der Nachweis eines mindestens sechswöchigen Praktikums in der Redaktion eines tagesaktuellen Medienbetriebs und/oder einer wöchentlich/monatlich erscheinenden Musik-Fachzeitschrift. Leider können wir bei der Suche nach einem Praktikumsplatz nicht helfen. Die mindestens sechswöchige Hospitation in der Redaktion einer Tageszeitung, einer wöchentlich erscheinenden Zeitschrift oder einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt muss bis zur Einschreibung nachgewiesen werden. Bei zeitlichen Engpässen melden Sie sich und es der Nachweis kann bei Bedarf nachgereicht werden. Auch sechswöchige Praktika bei qualitativ hochwertigen Monatsmedien werden anerkannt. Eine regelmäßige freie Mitarbeit in einer der genannten Redaktionen gilt dann als gleichwertig, wenn sie mindestens sechs Monate gedauert hat und der Bewerber zwei der drei folgenden Aufgaben wahrgenommen hat: Besuch von Terminen und selbstständiges Schreiben von Texten, Bearbeitung fremder Texte (kürzen, umschreiben, titeln), Sonntags- bzw. Spätdienst. Die sechswöchige Hospitationsdauer kann gesplittet und auf verschiedene Medien verteilt werden. Es werden zwei dreiwöchige Hospitationen oder eine zwei- und eine vierwöchige Hospitation anerkannt. 

Achtung! Nicht anerkannt werden Hospitationen in der Redaktion eines Anzeigenblattes, einer PR-Agentur o. ä. Ebenfalls nicht anerkannt werden Hospitationen oder Mitarbeit bei Bürgermedien. Zudem muss eine Bescheinigung über eine abgeschlossene oder begonnene Hospitation bzw. adäquate freie Mitarbeit möglichst zum Einschreibungstermin (in der Regel August/September) vorgelegt und am Institut für Journalistik abgezeichnet werden.

Alle Formalia rund um die Eignungsprüfung sind in der sogenannten Eignungsprüfungsordnung geregelt, diese können Sie hier unter "Informationen zur Eignungsprüfung" abrufen ebenso wie das aktuelle Anmeleformular. 

Sie haben Fragen Ablauf oder zum Inhalt? Dann melden Sie sich jederzeit. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. 


Master Musikjournalismus

Für den M. A.-Studiengang Musikjournalismus soll zugelassen werden, wer den Dortmunder B. A.-Studiengang oder einen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten B. A.-Studiengang Musikjournalismus absolviert hat. In beiden Fällen werden B. A.-Absolventinnen und Absolventen mit einem guten bis sehr guten Abschluss (Abschlussnote B. A. 2,4 und besser) aufgenommen. Im Falle von schlechteren Abschlussnoten kann der Prüfungsausschuss auf der Basis eines Auswahlgesprächs, in dem der Bewerbenden Eignung und ein ernsthaftes Interesse am Master-Studium belegen muss, entscheiden.

Für die Bewerbung für den Masterstudiengang Musikjournalismus reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular, Zeugnis über die Hochschulreife, Zeugnis über Ihr abgeschlossenes Bachelorstudium Musikjournalismus, Nachweis über ein mindestens zweimonatiges Praktikum in einer journalistischen Institution, Lichtbild, Lebenslauf, ggf. Nachweise über die besondere Eignung für den Studiengang, Nachweis  über sonstige Studienabschlüsse, Auslands- oder Praxiserfahrungen. Auf Basis dieser Unterlagen wird der Prüfungsausschuss so schnell wie möglich darüber entscheiden, ob Sie zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden. Gegebenenfalls müssen vor Aufnahme des Masterstudiums Anteile aus dem Bachelorstudiengang nachgeholt werden.

Sie haben Fragen Ablauf oder zum Inhalt? Dann melden Sie sich jederzeit. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. 

Zum Seitenanfang